„Mach dein Handy nicht zur Waffe!“

23.04.2023

Staatsanwälte aus Traunstein zu Besuch am HGT

„Ich hoffe, wir sehen uns nie wieder!“
Mit diesen Worten begrüßte Nils Wewer von der Staatsanwaltschaft Traunstein die SchülerInnen der 6. Klassen. Als die Sechstklässler recht verdutzt schauten, erklärte sich Wewer: Der Kontakt von Kindern und Jugendlichen zur Staatsanwaltschaft habe meist den Grund, dass sie „Mist“ gebaut hätten, weshalb er ein weiteres Wiedersehen mit ihnen unbedingt verhindern wolle, und zwar durch diesen Vortrag mit dem Titel „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ in Kooperation mit seiner Kollegin Sabine Krotky.

Zu Beginn des sehr informativen und anschaulichen Vortrags wurden die Sechstklässler selbst aktiv, indem sie gemeinsam Ideen sammelten, wie das Handy überhaupt zu einer Waffe werden kann. Rasch tauchten Begriffe wie Beleidigung, Stalking, unerlaubte Videos und Fotos sowie Pornos auf. Darauf aufbauend erläuterten die beiden Anwälte die jeweiligen Vergehen im Einzelnen: Vor allem auf das Thema Nacktbilder und Kinderpornografie gingen die beiden genauer ein, da hier oft Unkenntnis herrsche. Ein selbstgemachtes Nacktbild könne hier unter Umständen bereits als Pornografie gewertet werden. Was für viele der SchülerInnen neu war, ist der Fakt, dass auch das Weiterleiten von pornografischem Material an Personen unter 18 Jahren strafbar ist und das Versenden solcher an Kinder unter 14 Jahren sogar als „sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind“ gewertet werden kann. Wenn ein solches Verbreiten dann noch in beispielsweise Whats-App-Gruppen erfolgt, macht sich nicht nur der, der etwas verschickt hat, strafbar, sondern auch alle weiteren Gruppenmitglieder, da sie durch das automatische Speichern nun das Bild oder den Film auf ihrem Handy haben und damit ebenfalls im Besitz von pornografischem Material sind.

Gleiches gilt für sogenannte „verbotene Kennzeichen“ wie Hakenkreuze, SS-Runen und generell „Kennzeichen“ von terroristischen oder verfassungswidrigen Organisationen, auch wenn diese unter dem Deckmantel „lustig“ in Form von Emojis oder Sticker versendet werden. Strafbar ist zudem das Verbreiten von Hetzen mit antisemitischen oder rassistischen Inhalten, wie z.B. Witze über Juden oder behinderte Kinder.

Die beiden Staatsanwälte raten den Kindern eindringlich, derlei Inhalte auf keinen Fall weiterzuleiten, sondern zu löschen und dies ggf. den Eltern, den Lehrkräften oder der Polizei zu melden. Vor allem sollten sie unter keinen Umständen Nacktbilder von sich selbst verschicken, denn das Internet vergesse bekanntlich nie.

„Mach dein Handy nicht zur Waffe!“

Weitere Straftaten, die die beiden Staatsanwälte in diesem Zusammenhang anführten, sind u.a. Beleidigungen, wobei hier schon klassische Schimpfwörter ausreichen, sowie falsche Tatsachenbehauptungen. Ein „Like“ auf solche Posts oder Nachrichten könne hier bereits ausreichen, um Probleme zu bekommen.

Auch sollten die SchülerInnen aufpassen, wenn sie selbst Fotos oder Videos machen. Das unerlaubte Filmen und Fotografieren und ggf. das zusätzliche Verbreiten in den sozialen Netzwerken könne ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, ganz egal, ob es sich hierbei um die Aufnahme eines Mitschülers bei einem Referat oder das Filmen einer Schulhofprügelei handle.

Zuletzt wiesen Krotky und Wewer daraufhin, dass auch der illegale Download von Musik oder Filmen strafrechtlich verfolgt wird.

Im nächsten Punkte fragten die beiden Staatsanwälte die SchülerInnen, welche Konsequenzen den Kindern und Jugendlichen im Falle eines Vergehens drohen könnten. Die Sechstklässler lieferten erneut gute Ideen, welche dann im Einzelnen besprochen wurden: Strafrechtlich müsse laut den beiden Anwälten immer das Alter des bzw. der Beschuldigten berücksichtigt werden. Als Kind, d.h. unter 14 Jahren, ist man zwar noch strafunmündig, dennoch kann das Fehlverhalten sanktioniert werden mit z.B. dem – eventuell sogar dauerhaften - Einziehen des Handys. In jedem Fall sei das Ermittlungsprocedere allein schon für den Betroffenen höchst unangenehm, denn die Polizei durchsucht zu Ermittlungszwecken das Zuhause, stellt alle Geräte sicher, durchsucht diese gründlichst und befragt Freunde und Familie im Hinblick auf mögliche MittäterInnen. Vor allem aber sollte man immer auch an die eigenen Eltern denken, denn diese können in solch einem Verfahren schnell selbst zu Beschuldigten werden, da die Handyverträge und die Telefonnummern auf sie laufen. Wenn dann der Verdacht auf den Besitz von kinderpornografischen Bildern im Raum steht, könne das die Eltern in massive Schwierigkeiten bringen.

Im Alter zwischen 14 und 17 Jahren können die Sanktionen dann empfindlicher ausfallen, so die beiden Staatsanwälte: So kann es schnell zu einem bis zu vierwöchigem Jugendarrest kommen - und zwar in den Ferien - oder sogar zu einer Haftstrafe. Zudem kann es sein, dass den Eltern ein Erziehungsbeistand zur Seite gestellt wird. Zusätzlich kann das Handy dauerhaft entzogen werden und ein Eintrag ins Erziehungs- bzw. Bundesregister erfolgen, was negative Auswirkungen im späteren Leben haben kann, wie beispielsweise bei einer Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Die SechstklässlerInnen, von denen viele bisher vermutlich noch sehr unbedarft mit ihrem Handy umgegangen sind bzw. einige auch noch keines besitzen, folgten dem Vortrag höchst interessiert und zeigten sich bei dem ein oder anderen sehr anschaulich präsentierten Fallbeispiel durchaus erstaunt und auch erschrocken. Womit das Ziel, das mit dem Vortrag gesetzt wurde, erreicht wurde, nämlich eine möglichst frühe Sensibilisierung dahingehend, dass man sein Handy nicht als „Waffe“ missbrauchen, sondern damit stets verantwortungsbewusst umgehen soll.

Deshalb ergeht ein herzliches Dankeschön an Frau Krotky und Herrn Wewer, die die SchülerInnen für dieses so wichtige Thema sehr einfühlsam, aber auch ohne jede Beschönigung sensibilisierten. Wir, als Schule, hoffen, dass wir die beiden auch im nächsten Jahr wiedersehen – natürlich in rein freundschaftlichem Sinne. :-)

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